Im laufenden EU-Kartellverfahren gegen Google zeichnen sich neue Entwicklungen ab: Der Internet-Konzern legte überarbeitete Vorschläge zur Beilegung des Verfahrens vor. In einer Stellungnahme bezeichnet VDZ-Präsident Hubert Burda diese als unzureichend. „Sollte die Europäische Kommission Googles Vorschläge tatsächlich billigen, wäre das der Freibrief für den Missbrauch eines digitalen Monopols.”
Insbesondere die von Google vorgeschlagene neue Darstellung von Konkurrenzangeboten führe das EU-Wettbewerbsrecht ad absurdum. So behielte Google die Freiheit, eigene Dienste – entsprechend gekennzeichnet – an erster Stelle zu positionieren, während Konkurrenten für eine weniger prominente Darstellung weiterhin bieten müssten. „Statt für ‚Fair Search’ zu sorgen”, so Burda, „würde es Wettbewerbskommissar Almunia zulassen, dass Google die Suchergebnisse weiterhin im Eigeninteresse sortieren kann. Es wäre eine wettbewerbsrechtliche Groteske, wenn die Kommission diesen Missbrauch eines Monopols nicht beseitigen, sondern sogar legalisieren würde.”
Burda nimmt daher die EU-Kommission in die Pflicht: „Fairen Wettbewerb wird es in der digitalen Welt nur geben, wenn ‚Fair Search’ gewährleistet ist und Google seine eigenen Angebote nicht willkürlich bevorzugen darf. Wir rufen die Europäische Kommission daher erneut auf, das Verfahren konsequent weiterzuführen.”
Das seit 2010 anhängige Verfahren dreht sich vor allem um die Frage, ob Google seine marktbeherrschende Stellung von ca. 90 Prozent im europäischen Suchmaschinenmarkt ausnutzt, um die eigenen Angebote bei der Darstellung von Suchergebnissen bevorzugt zu behandeln und Konkurrenten damit zu behindern.