Historischer Erfolg für die Verlage

Verleger Hubert Burda hatte 2006 EU-Kommissare (hier Charlie McCreevy) in den Medienpark nach Offenburg eingeladen, um für die Interessen der Verlage in einer digitalen Welt einzutreten © Wilfried Beege

Seit vielen Jahren hatte Verleger Hubert Burda gemeinsam mit zahlreichen Unterstützern leidenschaftlich darum gekämpft, nun rückt ein eigenes Leistungsschutzrecht für die Verlage auf europäischer Ebene in greifbare Nähe. Das Europaparlament in Straßburg hat heute nach einem fast zwei Jahre andauernden Streit den Bericht zur Urheberrechtsreform gebilligt, der erstmals auch das sogenannte Europäische Verlegerrecht enthält. Mit Blick auf die hitzigen Debatten der vergangenen Wochen ist das Abstimmungsergebnis von 438 Befürwortern zu 226 Gegenstimmen ein enormer Erfolg.

Gegen alle Widerstände

Auf maßgebliches Betreiben des ehemaligen VDZ-Präsidenten Hubert Burda wurde von der EU-Kommission im September 2016 ein Europäisches Presseleistungsschutzrecht vorgeschlagen. Es soll Verlage in eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Suchmaschinen und Aggregatoren versetzen und dazu beitragen, die Erlöse entlang der journalistischen Wertschöpfungskette fairer zu verteilen. Seither wurde über die Vorschläge der Kommission heftig gestritten. Während sich Verlagsvertreter und Journalistenverbände für den zwischenzeitlich erarbeiteten Kompromiss des Berichterstatters Axel Voss einsetzten, führten die Gegner des neuen Gesetzes, zu denen die großen internationalen Plattformbetreiber und Vertreter der Netzgemeinde gehören, eine emotional aufgeheizte Debatte, die sich an der Behauptung entzündete, das freie Hyperlink-Setzen und damit die allgemeine Freiheit im Internet könnten bedroht sein. Obwohl der Berichterstatter im federführenden Rechtsauschuss immer wieder darauf verwiesen hat, dass es für Privatpersonen zu keinerlei Einschränkungen beim Teilen von Inhalten kommen würde, hat das gegnerische Lager auch nicht vor großangelegten und von U.S.-Plattformen finanzierten Desinformationskampagnen Halt gemacht. Dies hatte im Juli 2018 schließlich dazu geführt, dass die zunächst positive Entscheidung des Parlaments in Bezug auf den Urheberrechtsbericht in einer weiteren Abstimmung gekippt wurde. Die langjährige, intensive Arbeit von Abgeordneten aus fünf verschiedenen Ausschüssen wurde damit in Frage gestellt und für weitere Änderungsanträge geöffnet. Trotz zahlreicher Änderungsanträge, die entweder eine Streichung oder eine Verwässerung des Verlegerrechtes vorgesehen hätten, konnte sich der Berichterstatter Axel Voss am Ende durchsetzen. In den sogenannten Trilogverhandlungen wird nun weiter über den Text beraten.

Ehre, wem Ehre gebührt

Eine breite Allianz von Verlegern, Journalisten, Künstlern und Kreativen hat für das heutige Abstimmungsergebnis gekämpft, das nicht ohne die politische Weitsicht von Verleger Hubert Burda möglich gewesen wäre. Schon 2013 hatte er – gegen den weltweiten Trend des Abbaus von Urheberrechten – zusammen mit dem VDZ ein deutsches Leistungsschutzrecht für Presseverleger errungen. Nachdem sich der deutsche Markt angesichts der Marktmacht von Plattformen wie Google jedoch zunächst als zu klein erwiesen hatte, um das neue Recht effektiv durchsetzen zu können, sollte mit einem europaweiten Verlegerrecht die nächste Hürde genommen werden. Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes ist damit nicht nur ein persönlicher Erfolg für Hubert Burda, sie ist auch ein bedeutender Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Erlöse in der gesamten europäischen Medienindustrie und sendet nach den Kartellentscheidungen im Fall von Google erneut eine klare Botschaft an die Adresse der internationalen Plattformgiganten: Europa allein macht die Spielregeln, an die andere sich hier zu halten haben.

Verleger Hubert Burda (damals VDZ Präsident) sprach schon 2014 mit dem EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso über die Notwendigkeit eines europaweiten Leistungsschutzrechts © Lander Loeckx